Hallo,
Zitat:
Zitat von heppinger
Lehn Dich mal lieber nicht zu weit aus dem Fenster...! 
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in der Tat ist das kein Mangel, der erheblich genug ist, um einen Rücktritt vom Vertrag zu rechtfertigen.
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Falsche Angaben im Verkaufstext (ohne Betrugsabsicht, ohne Arglist) kann man lediglich als "Mangel" werten. Die Beschaffenheit des 7`ers ist also nicht so wie beschrieben! Dann kannst Du eine Nacherfüllung bzw. Mangelbeseitigung verlangen. Ist dies nicht möglich, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.
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klassisches Beispiel: verschwiegene Unfälle, falsche Laufleistung...
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Aber das gilt nur, wenn die Mangelhaftung vom Verkäufer nicht ausgeschlossen wurde!!! Und das wurde sie...!
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Das ist ja nunmal Quatsch. Hat der Verkäufer wichtige Dinge verschwiegen oder gar unzutreffend dargestellt, haftet er in jedem Fall -das kann er gar nicht ausschließen. Unter Umständen würde er mit so einem Versuch sogar den Tatbestand des (versuchten) Betruges erfüllen. Ganz so einfach kann ein Verkäufer es sich also nicht machen.
Allerdings sehe ich im vorliegenden Fall kein Anzeichen für irgendeine Übervorteilung oder miese Masche, es sieht doch nach einem prima Auto und einem kulanten Verkäufer aus.
Gruß
Boris