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Alt 02.09.2003, 19:37   #3
Nekoelschekrat
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Zitat:
Original geschrieben von Quinium
Hi Clemens

Das mit den Rotenkennzeichen und den 15 Tagen stimmt so nicht. Das sind Zollkennzeichen, und die bekommst du nur wenn du ihn ins Ausland verkaufst. In Deutschland heissen die jetzt Kurzzeitkennzeichen und gelten 5 Tage. Aber schraub doch einfach irgendwelche dran und fahr das kurze Stück.

Gruss Sven

Da freut sich die Versicherung aber,wenn du mal kurz nicht genehmigte Kennzeichen verwendest.......
Er brauch doch garkeine Kennzeichen........Doppelkarte reicht doch.
Wichtiger ist eine vorläufige Deckung für die Kaskoversicherung.Sollte mit der Versicherung vorher geklärt werden.
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