Das Fahrzeug darf mit entwerteten Nummerschildern beim Abmelden: von der Zulassungsstelle nach hause gefahren werden und beim anmelden: von daheim zur zulassungsstelle (daheim kann auch kaufort sein)
soweit ist es mir bekannt.
das hängt damit zusammen daß du ja wenn du des auto anmeldest für diesen ganzen tag bereits versicherung bezahlst! ... und auch wenn du es abmeldest ist der tag noch bezahlt!
Mfg
Smallseven
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Mfg&T
Smallseven
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