Re.
Ob Du mit den Felgen durch den TÜV kommst, ohne eine Abnahme duch einen Sachverständigen, kann Dir von Uns keiner garantieren ...
Da die besagte Größe, womöglich sogar mit der original Bereifung vom E65, nicht in deinen fahrzeug Papieren steht, müssen diese extra Eingetragen werden - da Du keine ABE, Festigkeitsgutachten, oder gar Freigabe für die Rad/Reifenkombie von BMW bekommen wirst, muss die Abnahme nach §19 der StVO erfolgen - sprich, Einzelabnahme ...
Weder für die Abnahme, noch für die Nutzung der Felgen, bedarf es keine Distanzscheiben - die Einprestiefe der Felgen sind genau richtig ...
|