Zitat:
Zitat von BKirk
Hallo,
natürlich wünsche ich Dir, dass es keinen Anlass zur Klage gibt, aber wenn doch, ist es nicht so einfach. Es muss schon eine erhebliche Abweichung sein, und vor allem: nachweisbar. Aber das ist alles Spekulation: vielleicht ist der Verkäufer ja ehrlich und der Wagen doch ein echtes Schmuckstück, und Du hast das gute Los gezogen.
Gruß
Boris
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ich hoffs jedenfalls mal. ich sag mal wegen kleinigkeiten lass ich den auch nicht stehn, aber wenns was gravierendes ist schon.
hoff nur dass das mit dem diagnosegerät klappt sonst muss ich echt in die bmw-werkstatt.