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Alt 05.09.2002, 20:05   #84
Clervoxxx
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ojeh, da hat man sich woh heftig in ein Thema verrant. Ich bin kein Jurist, aber ich habe mich wegen der leidigen Urheberrechtsdiskussion schon ein wenig mit diesem Thema beschäftigt. Um es kurz zu machen, ich fürchte ein paar Datensätze in einem Steuerungsprogramm zu ändern begründet nicht einen Schutz im Rahmen des Urheberrechts. Dazu bedarf es schon des Charakters einer eigenen schöpferischen Leistung. Sonst könnte ja jeder Datenerfasser, der eine Datenbank nach eigenem Gutdünken füllt das Urhebberecht der gefüllten Datenbank als ganzes beanspruchen. Lassen wir mal den Unterschied zwischen dem mechanisch geänderten Kotflügel und der anders beschriebenen Software außen vor bzw. ziehen den heran. Eigentlich wird hier ja "nur" eine Maschine mit anderen Steuerungsdaten versehen. Das könnte man auch zufallsgesteuert, im Selbstversuch etc. machen. Tuner verkaufen hingegen wohl "getestete" Chips. Aber genausowenig wie mich jemand daran hindern kann, einen breiten Kotflügel nachzubauen, wenn ich das gut finde, wird er mich daran hindern können, meine Motronic mit den gleichen Daten zu füttern, wenn ich weiß, welche er hat. Daher wohl auch die Lesesperren in manchen EPROMS, die bei einem nicht passenden Lesebefehl nur Datenmüll ausgeben. An dieser Stelle ist wohl der "Programmierer" gefragt, seine DATEN selbst zu schützen, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß diese einem wie auch immer gearteten Datenschutz unterliegen. Wäre ja in etwa so, als wenn jemand auf ne M6-Schraube mit metrischem Gewinde und genau 27mm Länge ein Patent möchte, bloß weil die 25er für seinen Zweck zu kurz und die 30iger zu lang ist. Demzufolge, sorry Michael, schätze ich mal ist es überhaupt kein Problem Chips, die auf der von BMW mit dem Fahrzeug verkauften Originalsoftware basieren zu kopieren. Hier hinkt auch der Vergleich mit Computerprogrammen, die frei auf jedem PC-laufen. Der PKW-Hersteller hat hier wohl nicht das Interesse an seinem Copyright, da ja nur die passenden Chips auf seinem Auto laufen, wenn jemand sich den Hobel verbiegt ist das dann maximal ein Garantieproblem.
Quintessenz: Der Vorteil der gewerbsmäßigen Tuner ist (allein) der, daß diese eine gewisse Leistungssteigerung garantieren können, daß die Chips eventuell getestet sind und daß u. U. eine Garantie bzw. Haftung für Folgeschäden besteht. Das Urheberrecht dürfte hier keine Rolle spielen, da es allenfalls dem Urheber (dem Fahrzeughersteller oder dessen Softwarelieferant) zusteht.

So, jetzt lacht über meinen geistigen Erguß, akzeptiert oder löscht ihn. Aber habt euch jetzt alle wieder lieb, ok?

Gruß,

Gerrit:cool:
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