27.08.2003, 20:54
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#5
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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Re. » Felgenfrage »
Zitat:
Original geschrieben von 716iFahrer
Was ist denn der Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten,
in den Brief eingetragen werden müßen die Felgen doch so oder so,
oder nicht?
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Hallo ...
Eine ABE - Allgemeine Betriebs Erlaubnis - kann bei einigen Umbauten ausreichend sein und eine Eintagung in den Fahrzeugpapieren ersparen ... Dies gild aber nicht für Rad/Reifenkombinationen oder Tieferlegungen oder,sonst Technischrelevantenteile,die "tiefst" in die Fahrzeugtechnik eingerifen - Da muss der Prüfer sich von dem ordnugsgemässen Einbau der Teile und der Beschaffenheit der Teile Überzeugen bzw. dies Abnehmen ...
Ein Teilegutachten dient als Info bzw. als Unterlage für den Prüfer,was Informationen über die Beschaffenheit und Masse des zu Begutachtendenteils bzw. des Teils,was eingetragen werden soll ...
Bei beiden Unterlagen stehen Informationen für den Prüfer - und,auch für den,der das Teil einbaut - wie das Teil (in diesem fall rad/reifenkombi) sich auf das Fahrverhalten des Fahrezug auswirken,was an dem Fahrzeug verändert werden muss,was sich an dem Fahrzeug nicht verändert werden darf,dass sich eben nichts auf das Fahrzeug negativ auswirkt
Bei einer ABE ist dies schon abgenommen (also,eine eintragung ist in die fahrzeugpapiere nicht mehr nötig) und bei einem Teilegutachten ist dies unumgänglich...
Ich hoffe,ich habe es "verständlich" schreiben können
Gruss @freak ...
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Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
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