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Alt 24.08.2003, 17:36   #9
Mike735i
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Zitat:
Original geschrieben von Thomy7er
Hi Sven

Du meinst wohl die Metallverstrebung unter der Hutablage.

Ich kann mir nicht vorstellen das die Betriebserlaubnis erlischt wenn du die Hutablage
veraenderst
O.K. wir sind in Deutschland aber das iss wirklich uebertrieben.

Gruss
Thomy7er
Hallo Thomy,
schon mal was von tragenden Teilen gehört? :zwink

"Wenn Du die Hutablage zerschneidest, kannst Du auch gleich ein Loch in das Dach schneiden! Die Hutablage ist nicht nur zum Hüte ablegen, sondern ist gleichzeitig eine Versteifung der Karosserie!"
Das ist der originale Wortlaut eines Tüv- Prüfers!

Gruß Mike :zwink
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