Hallo Killer,
nur mal als Tip.
Schau mal in Deine Versicherungsbedingungen unter Teilkasko,
Zusammenstoß mit Tieren: (Üblicherweise steht dort)
Bei PKW ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs
mit Haarwild im Sinne von §2 Abs. 1 Nr.1 des Bundesjagdgesetzes versichert.
Nicht das Du auf fremden Gutachterkosten auch noch sitzen bleibst.
Gruß Torsten
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