Zitat:
Zitat von derotsoH
andienungsrecht war doch die nummer, dass der händler dir das auto anbieten KANN nicht muss...
beim e65 wäre es doch irrsinnig wenn man den zum kalkulierten restwert nehmen müsste...
also ist doch eigentlich alles ok 
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Richtig, aber wenn der Händler darauf besteht, mußt Du die Kiste zum vereinbarten Preis abnehmen. Wenn Du aber das Fzg. wie ich, auf den Hof stellst,wird ein "unabhängiger" Gutachter bestellt. Den Differenzbetrag zwischen tatsächlichem und Restwert durfte ich dann bezahlen

Seitdem ist bei Firmenfzg. Mercedes für mich gestorben!