Thema: Leasing Leasingfrage Restwert
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Alt 15.11.2009, 19:11   #9
schlucki
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Zitat:
Zitat von derotsoH Beitrag anzeigen
andienungsrecht war doch die nummer, dass der händler dir das auto anbieten KANN nicht muss...
beim e65 wäre es doch irrsinnig wenn man den zum kalkulierten restwert nehmen müsste...
also ist doch eigentlich alles ok
Richtig, aber wenn der Händler darauf besteht, mußt Du die Kiste zum vereinbarten Preis abnehmen. Wenn Du aber das Fzg. wie ich, auf den Hof stellst,wird ein "unabhängiger" Gutachter bestellt. Den Differenzbetrag zwischen tatsächlichem und Restwert durfte ich dann bezahlenSeitdem ist bei Firmenfzg. Mercedes für mich gestorben!
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