Hallo,
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Zitat von KaiMüller
1. jo- sagst du... ansichtssache... ("glaubwürdiges zeugnis" ... vom anspruchsteller im schadenersatzverfahren bei konträren aussagen...hmmmm)
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kein Problem, auch meine Frau kann glaubhaft bezeugen. Eine bloße persönliche Nähe reicht nicht aus, um ein Zeugnis wirksam in Zweifel zu ziehen.
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2. brauch ich nicht, ich kenne den ganz gut, der sagt genau das, was ich erläutert habe, nämlich, daß wenn
d.h. der verkäufer muss die vermutung des bereits beim kauf vorhandenen sachmangels widerlegen - er muss
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OK, ich hatte Dich so verstanden, dass der Käufer das belegen müsse, da Du ihn die ganze Zeit angesprochen hattest -das ergäbe aber keinen Sinn. So herum ist es aber richtig.
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3. du "gehst nicht davon aus"???
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Klar: ich gehe nicht davon aus, dass er den Streit verliert und auf den Kosten sitzenbleibt. Die Angelegenheit scheint mir eindeutig.
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4. auf das fett geschriebene... die machst die beweisbarkeit zum ausnahmetatbestand deiner bewertung.... genau die ist aber im fall das problem
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Ich verstehe immer noch nicht, was Du meinst und gemeint hattest. Vielleicht liegt das auch an Deinem ähm...: ungünstigen Zitierstil? Ist wirklich anstrengend zu lesen und schwer zu verstehen.
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sie wurden in einer werkstatt eingebaut?
mit rechnung? (falls nicht: auwiea, dann würd ich mir überlegen, ob ich das angebe.. schwarzarbeit... zollfahndung...steuerhinterziehung juukuhu )
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Ich hatte es so verstanden, dass ein Kumpel mit Fachkenntnis ihm beim Einbau unentgeltlich geholfen hat. Alles Andere wäre freilich dumm...
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...allerdings kann der bremsenlieferant jetzt immernoch den schwarzen peter an die werkstatt schieben und sagen, die hätten einen (von vielen möglichen) einbaufehler gemacht und an die forderungen stellen....
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Sagen kann der viel. Entscheidend ist, was davon er belegen kann.
Gruß
Boris