Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.11.2009, 21:59   #3
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Zitat:
Zitat von BKirk Beitrag anzeigen
In aller Regel genügt hier ein glaubwürdiges Zeugnis. Das sollte einholbar sein.


Lies den besser noch einmal, denn der Paragraf sagt genau das Gegenteil.


Davon gehe ich nicht aus.


?? Was meinst du? Worauf beziehst Du Dich?
1. jo- sagst du... ansichtssache... ("glaubwürdiges zeugnis" ... vom anspruchsteller im schadenersatzverfahren bei konträren aussagen...hmmmm)

2. brauch ich nicht, ich kenne den ganz gut, der sagt genau das, was ich erläutert habe, nämlich, daß wenn
Zitat:
sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel zeigt, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war
d.h. der verkäufer muss die vermutung des bereits beim kauf vorhandenen sachmangels widerlegen - er muss
Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
beweisen, dass dieser beim kauf noch nicht bestand...
3. du "gehst nicht davon aus"???
das ist aber so... der gutachter hat einen anspruch auf auszahlung seiner vergütung an seinen vertragspartner (aus §611 I S.1 2.Alt. BGB)... also den auftraggeber... und das ist der käufer, der damit den mangel des kaufgutes belegt...
dieser kann sich dann das geld (im rahmen des schadenersatzes, da direkte folge des mangels) vom verkäufer widerholen (nach §280 I S.1 BGB)... FALLS und WENN er recht bekommt.. solange legt er das aus..

4. auf das fett geschriebene... die machst die beweisbarkeit zum ausnahmetatbestand deiner bewertung.... genau die ist aber im fall das problem

Zitat:
Zitat von Honnebombler Beitrag anzeigen
Wie gesagt, die Bremsen wurden von der Werkstadt eines Freundes eingebaut.
ahso-
sie wurden in einer werkstatt eingebaut?
mit rechnung? (falls nicht: auwiea, dann würd ich mir überlegen, ob ich das angebe.. schwarzarbeit... zollfahndung...steuerhinterziehung juukuhu )

nuja... das ist ja immerhin mal ein schritt richtung fachgerechtigkeit ...allerdings kann der bremsenlieferant jetzt immernoch den schwarzen peter an die werkstatt schieben und sagen, die hätten einen (von vielen möglichen) einbaufehler gemacht und an die forderungen stellen....

gruß,
Kai

Geändert von KaiMüller (03.11.2009 um 22:11 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten