Zitat:
Original geschrieben von Micky
PS Auffahren unter den Sicherheitsabstand iV.m. Lichthupe oder Blinker links ist eindeutig Nötigung (240 StGB). Dieses Vergehen sollte man nicht unterschätzen...... Die Rechtsprechung tendiert eindeutig dazu dem genötigten zu glauben.
PPS Völlig daneben finde ich den Kommentar die junge Frau sei nicht geeignet ein Fahrzeug zu fahren gewesen und daher quasi selbst schuld, das sie tödlich verunglückt ist.
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Hi,
zu PS -- deswegen überhole ich dann rechts... ( nur bei
echten Blockierern & das erst nach ~1 Minute )
oder ggf. fahre ich rechts neben ihr/ihm her & winke ihm/ihr zu!!!
zu PPS -- naja ich frage mich bei vielen Fahrern & Fahrerinnen was die wohl veranstalten wenn sie wirklich einmal richtig & schnell reagieren müssen. Bei den meisten will ich nicht in der Nähe sein wenn sie mal in eine brenzlige Situation kommen & dann richtig & vor allem schnell reagieren müssen.
Greetz,
Tyler