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Alt 14.08.2003, 12:51   #1
quietschente
Unzertrennlich
 
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Ort: Berlin
Fahrzeug: 730i V8 BJ95
Standard nachträgliche Steuerbefreiung für reifere Baujahre

Hallo liebe Gemeinde,

Weiß jemand, ob es für Fahrzeuge die 1995 zugelassen wurden, eine Steuerbefreiung gab, wenn diese die EURO 2 Abgasnorm erfüllt hatten?

Dann müßte ja das Finanzamt auch noch nachträglich die gezahlte Steuer komplett zurückzahlen, wenn mein Auto damals verkehrt geschlüsselt war oder?

Gruß von der Quietschente

[Bearbeitet am 14.8.2003 um 13:52 von quietschente]
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