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Alt 29.11.2003, 11:33   #36
KevinE38E34
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Also fakt ist ja wohl eins: Definitiv ist es verboten/nicht erlaubt/nicht TÜV fähig o.a. in H1 Scheinwerfer Xenonbrenner D2S einzubauen. Da ganz einfach diese Scheinwerfer nur für H1 Leuchtmittel Bauartgeprüft sind.
Hab hier auch irgendwas gelesen von "anderen Nummern einschlagen" bzw. "bekommt kein TÜV mit" usw. Für eine 0815 Polizei/ TÜV- Kontrolle reicht soetwas in den meisten Fällen aus. Was passiert aber wenn man mit solch einem Fahrzeug in einen Unfall mit tödlichen Ausgang verwickelt/beteiligt ist oder man solch einen Unfall verursacht hat? Dann würde ich sagen hat man mit solch einem Fahrzeug ganz schlechte Karten (kein Versicherungsschutz o.ä. und der Staatsanwalt hat dann bestimmt auch noch ein paar Fragen). Da helfen dann solche windigen Zettel auch nicht mehr. Deshalb kann ich nur jeden davon abraten Xenonbrenner in H1 Scheinwerfer zu bauen.
Also wenn Xenon nachrüsten, dann nur originale Xenonscheinwerfer verwenden.

Gruß vom Kev
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