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Alt 08.10.2009, 21:55   #2
Volksmund.
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Zitat:
[...]Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird[...]
Eine gewisse Karenzzeit MUSS also der zuständige Beamte einem zugestehen.

Somit ist die Frage des Vorsatzes wieder im Rennen.
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