Zitat:
Zitat von Lexmaul
Nutzungsausfall gibt es aber nur, wenn nicht fiktiv abgerechnet wird
Ansonsten muss eine Reparatur nachgewiesen werden...dann gibt e auch die MwSt. wieder!
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Natürlich gibt es Nutzungsausfall bei Abrechnung auf Basis des Gutachtens bei durch Foto nachgewiesener Reparatur. Setzt doch keine falschen Gerüchte in die Welt
Nur die MWST gibt es nur bei Reparaturrechnung