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Alt 11.09.2009, 16:00   #28
comd
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Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Nutzungsausfall gibt es aber nur, wenn nicht fiktiv abgerechnet wird

Ansonsten muss eine Reparatur nachgewiesen werden...dann gibt e auch die MwSt. wieder!
Natürlich gibt es Nutzungsausfall bei Abrechnung auf Basis des Gutachtens bei durch Foto nachgewiesener Reparatur. Setzt doch keine falschen Gerüchte in die Welt

Nur die MWST gibt es nur bei Reparaturrechnung
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Hartmut
der gerne Dieselt

Geändert von comd (11.09.2009 um 16:07 Uhr).
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