Zitat:
Zitat von KaiMüller
ach echt? wusste ich nicht? steht wo?
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§7 IIIc StVO
Zitat:
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo — auch nur hin und wieder — rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
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gilt aber nicht für autobahne:
ich zitiere aus einem kommentar (Schurig/Marquardt , StVO):
Zitat:
b. Benutzung des linken Fahrstreifens außerorts durch LKW über 3,5 t
Bei dreistreifigen außerörtlichen Autobahnen wird durch § 7 Abs. 3c kein
Überholverbot auf dem dritten linken Fahrstreifen für LKW über 3,5 t oder
Züge über 7 m begründet. Hierbei ist vom Sinngehalt der Norm auszugehen,
denn auf Autobahnen darf weder „links abgebogen“ werden, noch
„halten“ dort Fahrzeuge „hin und wieder“. Außerdem bezieht sich die Regelung
nicht auf schwere KOM, Zug- oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
die auf der Überholspur schnellen Verkehr gleichermaßen wie LKW behindern
würden. Andererseits gilt die Regelung nicht für innerörtliche dreispurige
Autobahnen, wo sie infolge des starken Verkehrs sinnvoll wäre. § 7
Abs. 3c gilt somit insgesamt nicht für Autobahnen. Zur Unterbindung von
„Elefantenrennen“ auf Autobahnen reicht das Rechtsfahrgebot des § 2
Abs. 1 Satz 2 und die notwendige Geschwindigkeitsdifferenz in § 5 Abs. 2
Satz 2 völlig aus. Sofern nicht durch Z. 277 ohnehin ein Überholverbot für
den äußersten linken Fahrstreifen besteht, gilt für LKW und Zugmaschinen
über 7,5 t bei extremen Witterungslagen und Sichtbehinderung ein Benutzungsverbot
nach § 18 Abs. 11.
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ansonsten kostet das 15 bzw. 20€ (mit behinderung)
nummer in zentralen bussgeldkatalog: 107118 bzw. 107119 (mit behinderung)
Gruß,
Kai