Oje, soviele Gerüchte und Halbwahrheiten in einem Thread......
Zunächst mal: Begrenzungsleuchten gibt es an LKW, Anhängern etc, sie leuchten nach vorne weiß und nach hinten rot und sind häufig an den Kotflügeln oder Stoßstangen angebracht. Ihr sprecht hier von Seitenmarkierungsleuchten.
Seitenmarkierungsleuchten sind mittlerweile zwar auch in D grundsätzlich zugelassen (bei LKW, Bussen etc. Pflicht!), müssen aber in jedem Fall orange leuchten (auch hinten, wie eben beim Volvo V40). Außerdem benötigen Änderungen an der Fahrzeugbeleuchtung der Abnahme, sofern sie nicht über eine ABE verfügen (Es gibt Universal-Seitenmarkierungsleuchten im Zubehör - äußerst häßlich, aber mit ABE!). Abnahmefähig sind in D natürlich nur Leuchten, die eine E-Zulassung (zu erkennen an der Prägung im Glas) haben - und diese haben die amerikanischen Seitenmarkierungsleuchten von BMW nicht, weshalb sie in D nicht verwendet werden dürfen.
Aber: Sie werden manchmal von TÜV und Polizei geduldet, da sie ja kein Sicherheitsrisiko darstellen - darauf kann man sich natürlich nicht berufen, im Zweifel gibt es halt die Mängelkarte, Strafe oder keine HU.
Nun zu den Seitenblinkern: Diese dürften ein E-Prüfzeichen enthalten. Da sie aber nicht ihrer bauartgenehmigten Bestimmung entsprechend benutzt werden - also als Blinker - müssen auch diese vom TÜV abgenommen werden, dieses sollte aber grundsätzlich möglich sein. Einfach mal nachfragen. Über den optischen Wert kann man natürlich streiten, schöner als die Zubehörleuchten wären sie allemal.
Gruß
Mark
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