Gewährleistungsansprüche nur in bestimmten Fällen
Zwar gelten im Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschlüsse nicht beim Verbrauchsgüterkauf, der Käufer kann sich jedoch nur dann auf seine Gewährleistung berufen, wenn der Pkw bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war. Außerdem darf es sich bei dem Mangel nicht um ein typisches Verschleißteil handeln. Injektoren stellen nach Auffassung des Gerichts zwar keine typischen Verschleißteile dar, dennoch bekam der Kläger kein Recht. Denn ein Defekt an den Injektoren hätte sich bereits bei der Übergabe des Pkw durch Rußausstoß und Leistungsabfall des Motors zeigen müssen und wäre für den Käufer offensichtlich gewesen, befanden die Richter.
Aber erstmal ist jetzt Urlaub angesagt, mit der Rechnung ärger ich mich dann später rum
