Hallo Panther75
ich würde Dir zustimmen, wenn der Schaden nicht relativ eindeutig wäre. Da Seba's Fahrzeug aber hinten rechts beschädigt wurde und der Passat dann wohl hinten links bzw. irgendwo an der hinteren Stoßstange "seinen" Schaden hat, läßt sich ein anderes Szenario nicht konsturieren, der Fall ist wohl eindeutig. Seba kann nicht mit seinem Fahrzeug hinten rechts gegen seinen Unfallpartner "ausholen" und wenn ein Schaden entstanden ist kann es nur an dem Passat liegen. Zumal ein "Rückwärtsfahrer" niemals Vorfahrt haben kann und sorgfältig den rückwärtigen Verkehrsfluß bzw. die Verkehrssituation zu beachten hat.
Ich bin zwar kein Jurist, aber diese Situation dürfte auch ohne Polizeiaufnahme (die natürlich besser gewesen wäre, 100% ACK)und Zeugen juristisch sehr eindeutig sein. Das dürfte auch die gegnerische Versicherung so sehen.
Viele Grüße,
Gerrit
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