Zitat:
Zitat von SALZPUCKEL
Hi,
zum Thema Airbag und TÜV; ob das Fhrzg einen Airbag hat sieht der Gute an der Fahrgestellnumer. Die achte Stelle gibt darüber auskunft und so ist er auch im KBA gemeldet.
WBA VB71 0 7 0 V A36703
8. Stelle
Sicherheitsausführung
Sicherheitsgurte - 0
Sicherheitsgurte und Fahrerairbag - 1
Sicherheitsgurte und Dualairbag - 2
Sicherheitsgurte und Dualairbag (2te Generation) - 3
Sicherheitsgurte und Dualairbag (mehrstufig) - 4
BMW Baureihenarchiv - BMW Vehicle Identification Number (VIN) | bmwarchiv.de
Wird das Airbagsystem ausgebaut/funktionsuntüchtig gemacht und nicht ausgetragen, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Bei einem Unfall kann sich die Versicherung an dem Halter dann schadlos halten.
Gruß Wolfgang
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Moin ,
das kann ich so gar nicht glauben .
Mein langer 3,5er z.B. hat ab Werk Fahrer/Beifahrerairbag
und besagte achte Stelle der VIN ist eine dicke fette 0 .
Hat sich im Laufe der Jahre da vielleicht etwas geändert ?
verwunderte Grüße
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