So, wie ich vermutet hatte:
Sowohl der Motzcop als auch der TüV (da bin ich soeben persönlich vorbei gefahren) sagen, dass Dauerlicht im Blinker "Sidemark" und auch das US-Tagfahrlicht (egal welche Dimmstufe) nach StVO
nicht zulässig sind.
Beim Dauerlicht in den Blinker gibt es keine Ausnahme, beim US-Tagfahrlicht müssen die Scheinwerfer die Kennzeichnung "RL" (über dem E-Prüfzeichen) haben. Meine haben jedoch "PL".
Ich komme so also im Oktober nicht durch die HU.
Das US-Tagfahrlicht wird je nach Polizeiinspektion verschieden geahndet:
1) Gar nicht
2) 15€ sowie Kontrollbericht/Mängelkarte
3) im ungünstigen Fall zusätzlich vor Ort zurückrüsten
4) reagieren die Beamten "unverhältnissmäßig", dürfen sie sogar das FHZ stilllegen.
Soviel zu dem Thema.
