Auch wenn's schon etwas älter ist... ich hätt' da mal noch ne Zusatzfrage:
Wo darf ich das Fahrzeug mit Kurzzeit-Kennzeichen denn anmelden? Muss es zwingendermaßen der Landkreis sein, in dem ich meinen Wohnsitz gemeldet hab?
Also sprich: muss jemand z.B. aus dem Landkreis München sein Auto das er in Hamburg kauft in München zulassen oder bekommt man da auch mit Münchner Perso ein HH- Kurzkennzeichen? Wie läuft denn das?
Würd' mich über infos freuen,
Gruß, Jo
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