Zitat:
Zitat von John McClane
Es liegt kein Verstoß durch den Fahrzeugführer gem. § 21 StVO vor
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selbstverständlich, nämlich durch die beförderung von mehr personen, als mit sicherheitsgurten ausgerüstete sitzplätze vorhanden sind...
Zitat:
Zitat von John McClane
Verstößt der Fahrzeugführer gegen diesen Grundsatz handelt es sich um eine folgenlose Ordnungswidrigkeit nach § 21 StVO, sehr wohl aber verstößt er bußgeldbewehrt gegen § 23 StVO, hier TBNR 123118 (25 Euro).
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das ist schlicht falsch...
siehe mein link weiter oben... der verstoß gegen den §21 I StVO ist laut
nummer 97 der anlage zu §1 I BKatV (bußgeldkatalog 2009) mit einem regelsatz von 5€ bewehrt...
(der §23 I satz 2 greift hier nicht in allen fällen, nämlich dann nicht, wenn die verkehrssicherheit des fahrzeuges durch die mehrbesetzung nicht leidet, und davon muss man bei einem f01 nicht ausgehen... sollte er doch greifen, gilt natürlich dein hinweis auf die 25€)
gruß,
Kai
PS: aktuelle auflage von hetschel ist die 40. (2009)- vielleicht solltst die mal besorgen wo du ihn doch so gern zitierst...dann wirds vielleicht auch was mit dem "vormachen"