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Alt 24.07.2009, 12:34   #3
KaiMüller
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Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Kostet nichts, ist eine folgenlose Ordnungswidrigkeit.
da irrt sich aber der herr polizei-
wirf mal einen blick in den §97 (und ff.) des bußgeldkataloges 2009...

hier hab ich dir es mal rausgesucht.... sogar von deinem eigenen verein,
zum glück scheint es da auch informierte (und nicht nur uniformierte) leute zu geben....
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) LZPD - Externer Bußgeldkatalog

Zitat:
Zitat von OHV_44 Beitrag anzeigen
Außerdem hat Kai versucht, ALLES entsprechend zu erklären ...
Hier noch der Katalog: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) klick
jo, danke..
dein link ist leider nicht vollständig... und das ist oben auf der seite auch erwähnt... das ist nämlich nur ein
Zitat:
Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog
die geringwertigen ordnungswirdrigkeiten fehlen da... deswegen ists immer gut man schaut in die primärquelle

Gruß,
Kai

Geändert von KaiMüller (24.07.2009 um 12:42 Uhr).
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