Mario,
ich treibe es mal weiter (ich habe ja keine Ahnung):
Wäre der Golf an der (nicht abgenommenen und vorstehenden) AHK des BMW beim Ausparken hängengeblieben, hätte der BMW-Eigner aber eine Teilschuld. Die Thematik einer nicht abgenommenen AHK und der Verantwortung bei einem Unfall wurde ja hier ja kürzlich dementsprechend diskutiert.
Aber parkt der BMW nicht gescheit ein, und das Auto steht deswegen aus der Parklücke heraus und ein Verkehrsteilnehmer bleibt daran "hängen", dann nicht.
Sehe ich das so richtig ?
Gruß,
Rudi
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