Hallo Micha,
das ist zwar echt ärgerlich, aber in Sachen Parkraumbelegung muss ich meinen Vorrednern da recht geben.
Vielleicht solltest Du Dir lieber einen zweiten Parkplatz suchen / Stellplatz mieten.
Ich denke, auf den ersten Blick kommt der Golf nicht als nachweisbar als Verursacher in Frage. Nimm mal einen Gliedermaßstab und vergleiche mal die Höhenlagen der Beschädigungen. Außerdem befindet sich an deinem Fahrzeug ein Kratzer unter dem linken Scheinwerfer deutlich weiter nach hinter versetzt als die anderen an der Stoßleiste. Ich sehe da bei dem Golf keine geeignete Kontur, um so etwas herbei zu führen Da brauchst Du schon eine ganz schön große Überdeckung zwischen den Fahrzeugen.
Du müßtest ihm rein zivilrechtlich die Schadenskorrespondenz nachweisen, aber selbst wenn die gegeben ist, ich denke nicht, dass die Versicherung Dir den Schaden ersetzt.
Zum Thema Fahrerflucht muss dem Verursacher eine Bemerkbarkeit des Schadens nachgewiesen werden. Ist auch eher fraglich, aber der sttafrechtliche Aspekt ist ja für Dich eh nicht so entscheitend. Hat mit der Schadensregulierung nix zu tun.
Grüße
Thomas
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