Zitat:
	
	
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					Zitat von L7 E38  Toi Toi Toi    
Liebe Grüße
 
Christian | 
	
 Wie sagt man so schön, wird schon schief gehen.....



 
Mal so zur Info.... mit dem COC Papier, kann man Fahrzeuge zulassen,die
jünger als Baujahr 1996 sind, ich habe diese Mitteilung eben von meinem
BMW Händler bekommen..........................................  .................
Hallo Herr Becker,
wir haben folgende Information erhalten:
die EG-Übereinstimmungsbescheinigung kann leider
nicht ausgestellt werden, da das Fahrzeug noch
nach der Allgemeinen Betriebserlaubnis (=ABE)
genehmig wurde.
Die Bescheinigung kann nur für Fahrzeuge
ausgestellt werden, die der EG-Betriebserlaubnis
(ab MJ 1996) unterliegen. 
Die Zulassung in einem EU-Land muss in diesem Fall
noch mit der nationalen Betriebserlaubnis nach dem
bis 1996 gültigen Verfahren des jeweiligen
Bestimmungslandes vorgenommen werden.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen
und verbleiben 
mit freundlichen Grüßen
Autohaus E. Funke GmbH
Lilianne Filla
Service-Assistentin
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also bleibt dann nur die klassische Vollabnahme 
Viele Grüsse
Peter