Ich habe mal eine Frage zur 130% Regelung.
Nehmen wir mal an die Reparaturkosten sind 2900.
Der Wiederbeschaffungswert 2400.
Wenn ich jetzt die 2900 will,muß ich dann den Wagen in einer Wekstatt zum vollen Preis reparieren lassen oder kann ich ihn auch in Eigenregie für z.B 1500
machen lassen.
Gruß
Thomas
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