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Alt 27.06.2009, 10:26   #14
BlackBMW
Der Professor
 
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Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Also ich weiss nicht warum man nicht einfach mal logisch nachdenken kann.

Um ein Fahrzeug bewegen zu dürfen, bedarf es einer Versicherung. Um diese bestehende Versicherung nach "Aussenhin" zu belegen, bedarf es Kennzeichen. Also wo soll das Problem sein mit einem versicherten Fahrzeug für welchen Zweck auch immer einen zugelassenen Anhänger zu ziehen. Selbst der Anhänger darf gleichzeitig ein Kurzzeitkennzeichen haben.

Hab ich schon 100mal gemacht und werde es weiter machen - selbst bei Überführungen nach Polen bin ich mindestens schon 30 Mal von den Grünen kontrolliert worden und nix - keine Probleme.
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Am Anfang war der Propeller
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