Hier sind wieder Experten am Werk.
NATÜRLICH darf auch ein Anhänger mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einer roten Nummer gezogen werden!!!
Soll ein Anhänger übergeführt werden, so darf das ziehende Fahrzeug nur dann mit roten Kennzeichen vorübergehend zugelassen werden, wenn es ebenfalls in erster Linie zu einem nach § 16 erlaubten Zweck eingesetzt wird.
Nachzulesen im § 16 FZV bzw. den dazugehörigen Erläuterungen.
An den TE: Hör nicht auf Amateure, die ihr Wissen aus dem Netz beziehen, sondern auf Profis.
So'n Kai Müller tut immer gern so als wisse er alles, Ahnung hat er nicht.
Der FS ist immer dann in Gefahr, wenn jemand an Kennzeichen manipuliert (cgl. § 22 StVG) oder eine Straftat gem. 267 StGB im Zusammenhang mit der Fahrt begeht.
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