Klar erscheint es ungerecht.
Aber eine Anmeldung und einige km auf der Uhr lassen nun mal den Wert sinken.
Sonst würde man ja die Fahrzeuge nicht saubillig nach einer Niederlassungsanmeldung und 500km angeboten und kaufen können...
Hinzu kommt, daß ein Fahreug, das unter 6 Monate und unter 5.000km auf der Uhr hat laut einem Gerichtsurteil sogar noch als "Neuwagen" verkauft werden darf...
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