Hallo an alle,
da die Meinungen hier doch ganz schön auseinandergehen, hier die gesetzliche Regelung:
ALWR und SWR sind Pflicht bei Fahrzeugen mit Gasentladungslampen ( Siehe § 50 (10) StVZO ).
Aber :
es gelten Übergangsregelungen, und damit sind die Sachen für ältere Fahrzeuge NICHT Pflicht:
siehe § 70 StVZO .
Servus Thomas
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