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Alt 20.06.2009, 22:20   #8
John McClane
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Zitat von boppy Beitrag anzeigen
Mit den Ringen hast du lediglich die Betriebserlaubnis deines Autos verloren, weil du eine Modifikation an der Lichtanlage durchgeführt hast. -
Das kann ich so nich stehen lassen.
Leuchten sind bauartgenehmigte Teile. Wird die Bauart der Leuchte auf unzulässige Art geändert, wird die Leuchte ungenehmigt.
Da hier aber 1. keinerlei Gefährdung zu erwarten ist und 2. Standlicht weiß sein muß sehe ich weder zu 1 noch zu 2 ein Problem.

Das Ändern des Standlichtes auf Standlichtringe führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Darüber hinaus: § 19 StVZO ist nicht bußgeldbewehrt.
Es bleibet ein Verstoß gegen § 31 StVZO, kostet (für den Fall dass das wirklich mal einer bemängelt), 25 Euro.
Für Interessierte, die Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Tatbestandsnummer ist die 330006.
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