@Howy
Das Urheberrecht sieht eine "geistige Fallhöhe" für schützenswerte Programme
oder Daten vor. So einfach ein paar Protokolle sind nicht schützbar !
Da haben die die Anwälte (leider mit Erfolg) kalte Füsse gemacht - ohne
daß ein haltbarer juristischer Hintergrund vorhanden war.
(Das gibt es leider sehr oft).
Ich hätte überhaupt kein Problem damit, daß vor den Richter zu bringen!
(vorausgesetzt, daß wirklich keine SW geklaut ist).
Das Nutzungsrecht für die Protokolle hat ohnehin jeder, der ein solches
Auto besitzt, denn diese sind Bestandteil des Fahrzeugs.
Stell deine Infos zur Verfügung, dann haben wir alle was davon!
Wenn du Repressalien befürchtest, mach es halt inkognito...
Gruss
Daniel
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