11.06.2009, 15:48
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#3
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Gruß, Christoph
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da steht ja alles
Tagfahrlicht ? Wikipedia
rechtlicher auszug aus wikipedia
Zitat:
Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.
Eine kleine Ausnahme davon bildet das u.a. von Audi original verbaute adaptive Tagfahrlicht. Hierbei leuchtet das Tagfahrlicht mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht/Begrenzungsleuchten. Mittlerweile wird diese Lösung auch zum nachträglichen Einbau angeboten.
Die Tagfahrlicht-Regelungen sind in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich. Einige Länder wie Weißrussland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, die Türkei und Zypern geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor. In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in wiederum anderen lediglich empfohlen. Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder und für mehrspurige Fahrzeuge.
Selbst in den Ländern mit Lichtpflicht ist das Fahren mit Licht am Tag unterschiedlich geregelt. So schreiben beispielsweise Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien das Mitführen von Ersatzglühlampen vor.
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Zitat:
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die Größe der leuchtenden Fläche muss nach ECE-R87 nur mindestens 25 cm² und darf maximal 200 cm² betragen
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