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Alt 08.06.2009, 21:06   #7
Raffael@735i
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Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Hallo,

wie kommst Du denn da drauf?

Das darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen machen:

Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen:

1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
3.) Probefahrt

Wer will mir beweisen, dass ich nicht gerade eine Überprüfungsfahrt mit dem Hänger mache? Soll ja alles an dem Ding funktionieren bevor ich zum TÜV fahre.

Schöne Grüße
Horst

Naja...es ist mit Sicherheit eine Grauzone! Offiziel ist es aber nicht erlaubt ein Fahrzeug zu ziehen. Man könnte sich drüber streiten, einen Hänger ohne Fahrzeug, quasi als "Probeziehen" bei der Probefahrt.

Ich denke bei einer Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch, musst Du dann den Richter vom Gegenteil überzeugen, und das dürfte etwas schwierig sein

Vielleicht kann ja den "Motzcop" dazu was sagen, der muss es 100% wissen.

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten