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Alt 08.06.2009, 20:16   #4
mystica
† 05.12.2021
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Hallo,

wie kommst Du denn da drauf?

Das darf ich mit dem Kurzzeitkennzeichen machen:

Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen:

1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
3.) Probefahrt

Wer will mir beweisen, dass ich nicht gerade eine Überprüfungsfahrt mit dem Hänger mache? Soll ja alles an dem Ding funktionieren bevor ich zum TÜV fahre.

Schöne Grüße
Horst
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