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Alt 06.06.2009, 09:00   #16
Ekkehart
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Ort: Hambühren
Fahrzeug: E65 745i, F 650, K1, GSX 500E,
Standard Reserverad

Man kann eigentlich etwas gesunden Menschenverstand beim Autohersteller vorraussetzen schon aus Gründen der Haftung. Selbstverständlich ist das kleinere Rad als Reserverad auf der HA zulässig. Wären sonst Noträder, Falträder (Porsche), Stahlfelgen beim RR (Volvo) zulässig? Wer hat denn im Winter ein M&S Rad als RR? Ich schon. Hatte aber bin vor ein paar Tagen noch eine E65 Rädersammlung. Man muss eben dann mit erhöhter Sorgfalt und verminderter Geschwindigkeit fahren. Bein Ausfall einer Leuchte muss man das Auto ja auch nicht verladen und zum Freundlichen bringen lassen.
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