Zitat:
Zitat von e39_hh
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Du weißt aber schon, daß das Ersatzrad auf dem Dach mit Halterung und gegen Verlieren durch 2 voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein muß?
§ 36a (3) StVZO
Wichtiger ist aber
§ 36 (2a) StVZO
"Personenkraftwagen ... dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein."
Das ist alles. Also darfst Du die Größe mischen. Für ein paar Not-km bei vorsichtiger Fahrweise ist das auch OK.