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Alt 03.06.2009, 22:50   #5
slumlord
Frauenversteher
 
Registriert seit: 21.05.2009
Ort: Frankfurt am Main
Fahrzeug: E65 - 750i (04.06)
Standard Leasingvertrag auflösen

Also, grds. kann nach deutschem Recht jeder Vertrag gelöst werden. Die dann nicht zustandegekommenen Leistungen aus dem Vertrag müssen allerdings i.d.R. entsprechend kompensiert werden.

Aber interessant ist doch folgendes: Schaut Euch mal die Preise von 7ern an, die nach 36 Monaten aus dem Leasing kommen! Die sind sicherlich WEIT unter dem kalkulierten Restwert, der zu Anfang des Leasingvertrags festgestellt wurden. Mein 750i, EZ 04/06, den ich diese Woche vom Händler gekauft habe, hat genau 22.500 km runter und sieht aus wie frisch aus der Fabrik, also nagelneu. Mit allen Extras hat der vor 3 Jahren schlappe 85.000 Euro (brutto) gekostet, und ich hab ihn jetzt für 30.800 Euro (ebenfalls brutto) erstanden. Ich fresse einen Besen, wenn der Restwert im Leasingvertrag nicht mit MINDESTENS 42.000 Euro veranschlagt war. Insofern wäre ich recht vorsichtig mit dem Wunsch nach vorzeitiger Vertragsauflösung, denn der Zeitwert kann dann sehr leicht schon heute unter dem kalkulierten Restwert liegen, und den müßte man ja dann als Leasingnehmer kompensieren. Autsch!
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