Zitat:
Zitat von DWR
Hallo Peter!
Diese Vorschrift war glaube ich erst ab 1994!
Ich habe meine Ausstattung noch nicht ausdrucken lassen,da aber
Hinweise in Form von Aufklebern am Verbindungsblech zwischen den
Scheinwerfern angebracht sind, und die auch sehr original aussehen,
gehe ich davon aus daß das Original sein muß. (Hella Brenner)
Außerdem sind im Sicherungskasten 2 Sicherungen für die Scheinwerfer.
Gruß Dieter!
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Die Vorschrift gilt erst ab '96. Mein E38 hat auch keine SWR und trotzdem Xenon ab Werk.
Die "Xenon"-Nachrüstsätze, wo man statt H1/H3/H7 usw. einen Brenner einbaut, funtionioeren zwar, sind aber (zumindest in D) nicht beim Tüv erlaubt. Also besser richtige Xenonscheinwerfer verbauen, aus dem Zubehörhandel oder originale (wenn genug Kleingeld hast). Dazu würde ich zumindestens mal die SWR-Düsen anbringen, auch wenn nicht funtionieren, noch nie erlebt (damals in D) das jemand Funtion geprüft hat. Und wenn aut. LWR verbaut ist, ist ja alles in Butter. Die Xenon-SW brauchst nicht extra eintragen lassen (auch wenn jetzt viele aufschreien werden

), bei fahrzeugen, mit diesen ab Werk, steht auch nix davon in den Papieren, "das war eben schon so!". Gut, solltest Du Bürokratie-Freund sein, kannst natürlich alles exakt nachrüsten und beim TÜV vorstellen


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