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Zitat von McTube
Hallo Mark,
woher hast Du das? Kannst Du eine Fundstelle zitieren?
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Wir wurden damals von der Innung deutlich darauf hingewiesen, und auf der letzten Versammlung wurde von den bisher noch laufenden Verfahren kurz berichtet.
Kritisch ist auch das Verkleben einer Plakette, die das Fahrzeug gar nicht erhalten würde. Staatsanwaltschaft Dortmund: Hierbei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, betont die Dortmunder Staatsanwältin Dr. Ina Holznagel. „Wird jemand mit der falschen Plakette erwischt, prüfen wir den Vorfall auf Urkundenfälschung. Wer unberechtigt sein Kennzeichen einträgt, begeht eine Straftat.” Dann drohen Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren. Nicht nur für den Fahrer, auch für denjenigen, der die Plakette besorgt und somit Beihilfe zur Unkundenfälschung geleistet habe. Durch die Wertstellungsmarke auf der Plakette ist die Herkunft zweifelsfrei festzustellen. Und ohne Marke ist die Plakette ungültig.
Gruß
Mark