Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.05.2009, 13:52   #27
DVD-Rookie
V8 Connaisseur
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von DVD-Rookie
 
Registriert seit: 25.03.2003
Ort: Worms
Fahrzeug: E32-730i -V8 M60 05-92
Standard

Zitat:
Zitat von KA-EK 7 Beitrag anzeigen
In dem Anschreiben wird folgendes erwähnt: Bitte senden Sie uns aussagekräftige Fotos (Detail- und Gesamtansicht) des beschädigten Fahrzeuges und einen Kostenvoranschlag.

Jetzt kommt´s: Sollte der Schaden Euro 2.500,-- übersteigen, geben Sie bitte ein Gutachten der XXXXX (kostenlose Tel. 0800/xxxx) in Auftrag.

Geht morgen an meinen RA zur Post.
Hi,

mach das bloß nicht!

Das ist IMO ein plumper Versuch, einen eigenen Gutachter der Versicherung des Schädigers einzusetzten!

IMO hast Du bei Unverschulden freie Gutachterwahl! (zumindest war das früher so).

Dein RA wird Dich beraten, was Du auch UNBEDINGT in Anspruch nehmen solltest. Die Kosten übernimmt wenn Du unschuldig bist auf alle Fälle die gegnerische Versicherung (muss sie).


Viele Grüße


Harry
DVD-Rookie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten