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Alt 15.05.2009, 17:01   #24
E66-Fan
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Mein herzliches Beileid!
Wünsche dir eine zügige und problemlose Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung!

Übrigens, falls es dich interessiert:
Zitat:
Zitat von KA-EK 7 Beitrag anzeigen
(...) aber es ist mir momentan unmöglich die bestellten Teile abzunehmen, weiß ja nicht welches Auto ich zukünftig fahre. Die Juristen sagen wohl "offensichtliche Unmöglichkeit" und "Untergang der Sache" oder so ähnlich.
Von "Unmöglichkeit" und "Untergang" spricht man meist auf Seiten der Verkäufers/Lieferanten.

Zutreffend wäre i.d.F. m.M. §313 Abs. 1 sowie Abs. 3 Satz 1 BGB - "Störung der Geschäftsgrundlage".

"Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, (...)"
"(...)so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten."

Grüße,
Fabian

PS: Ich will @Erich und @Abenson hier aber nichts unterstellen; auf keinen Fall!! Habe das einfach neutral, rein informativ und einfach weil es mich selber interessiert hat verfasst!
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