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Zitat von knuddi
Hallo Alfred!
Das funktioniert leider nicht.In Österreich darfst du nur 1 Monat mit ausländischen Kennzeichen fahren, wenn der Hauptwohnsitz oder ein Sitz im Inland überwiegend genutzt wird(steht in §85abs.8 der STVO).
Das bedeutet,dass du die NOVA und CO2 Steuer spätestens nach einem Monat beim Finanzamt abführen mußt.
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Ich mich nicht österr. Recht einmischen, welches ich nicht kenne,
aber
§ 85 der Österr.-StVo hat keinen Absatz 8.
Da geht es im letzten Absatz von §85 um "Inhaber einer Lizenz zur Ausübung der Bettelmusik"...

