Zitat:
Zitat von CrashOverride
Nochmal eben meinen Bruder angerufen und der sagt
TBN (330006) Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. § 30, § 69a StVZO § 24 StVG wird geahndet mit 25€
Jedoch handelt es sich hierbei um einen Atypischen Fall und das Verwarnungsgeld wird verdoppelt -> 25 +25 = 50.- Euro + Auslagen und Gebühren = ca. 72,23 Euro + 1 Punkt...
|
Das VG wird verdoppelt?!? Atypischer Fall??? Woher hat der das denn??
Dann hat Dein Bruder von illegalem Fahrzeugtuning keine Ahnung (oder wenig, ich kenn ihn nicht).
Ich halte Seminare in Verkehrsrecht, Tuning ist mein Spezialgebiet, also nichts für ungut.
Was sagt denn Dein Bruder bezüglich Deiner Nebler? Kennt er die FahrzeugteileVO? Oder § 22a StVZO?