Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 20.04.2009, 17:59   #8
rubin-alt
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
Standard aus der W*D*S geklaut

zum nachlesen:
Zitat:
Zitat von W*D*S
Historie der BMW-Wegfahrsicherungen
Bei Fahrzeugen, die bis Ende 1994 gebaut wurden, kann über die ab Band verbaute Diebstahlwarnanlage (DWA) bzw. den Bordcomputer (BC) eine Wegfahrsicherung aktiviert werden.

Bei Fahrzeugen aus dem Produktionszeitraum Mai 1993 bis Januar 1994 kann diese Wegfahrsicherung zusätzlich über die Zentralverriegelung (ZV) aktiviert werden.

Nachdem sich die Deaktivierung über den Schlüssel und den Schließzylinder immer häufiger als Schwachstelle für Diebstahlangriffe herausgestellt hatte, wird seit Januar 1994 die neuentwickelte elektronische Wegfahrsicherung (EWS 1) in alle BMW-Fahrzeuge serienmäßig eingebaut (Ausnahmen: E30, E32, E36 ohne ZV). Dies wird mit der SA900 dokumentiert. Diese Wegfahrsicherung erfüllte die vorübergehenden Anforderungen der Kaskoversicherer.

Die Entwicklung der Wegfahrsicherungen schreitet weiter fort, und somit erhalten ab Januar 1995 alle BMW-Fahrzeuge weltweit serienmäßig eine elektronisch codierte Wegfahrsicherung (EWS 2). Die EWS 2 verhindert ein Wegfahren des Fahrzeugs mit eigener Motorkraft durch Manipulationen am Zündschloß bzw. an den Türen.

Die Elektronische Wegfahrsicherung, Stufe 2 (EWS 2) erfüllt die ab Januar 1995 geltenden, strengeren Anforderungen der europäischen Kaskoversicherer.

Versicherungs-Anforderungen
Das Fahrzeug muß mit einer unabhängig vom mechanischen Schließsystem wirkenden, elektronischen Wegfahrsicherung ausgerüstet sein, die den Betrieb des Fahrzeugs durch codierten Eingriff in das Motormanagement verhindert.

Diese Sicherung muß selbstschärfend sein und muß beim Verlassen, spätestens beim Verriegeln des Fahrzeugs wirksam werden.

Die Deaktivierung darf nicht mit dem mechanischen Schlüssel erfolgen, sondern muß auf elektronischem Weg geschehen.
rubin-alt ist offline   Antwort Mit Zitat antworten