re:
Wir reden doch hier von einem fast komplett Zerkratzem Auto und wenn dann würde bei z.b. eingeschlager Scheibe und durch die Splitter Zerkratzte Tür die Tür gezahlt werden ebendso der Ledersitz wenn durch Splitter beschädigt aber der rest wäre Vandalismus und das ist nicht abgedeckt.
Oder bei einem Teilediebstahl z.b. Stoßfänger wenn durch unsachgemässes abnehmen dieser Stoßfänger beide Kotflügel Zerkratzt werden dann müssen die auch Lackiert werden über die Versicherung aber den rest wenn der Dieb mit der "Ausbeute" nicht zufrieden ist und die kiste dann Zerkrtazt weil er gefrustet ist wird nicht gezahlt
Mfg DD
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Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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